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Pflanzenschutzmittel

Zugelassene Pflanzenschutzmittel gegen Blattläuse, Spinnmilben, Raupen, Mehltau und Schnecken, dazu Fallen zur Befallskontrolle – entscheidend ist, dass das Mittel für deine Pflanze, deinen Ort und deinen Schaderreger zugelassen ist. Das passende Mittel für dein Problem findest du in der Schnellwahl unter den Produkten.

28 Produkte
Kauf-Ratgeber Pflanzenschutz

Pflanzenschutzmittel: Das passende Mittel für dein Problem

Ein Pflanzenschutzmittel hilft nur, wenn es zum Schaderreger, zur Pflanze und zum Ort passt – genau das legt seine Zulassung fest. Bestimme deshalb zuerst, was deine Pflanze befallen hat, und wähle dann ein Mittel, das dafür zugelassen ist. Hier findest du die Schnellwahl nach Problem, alle Wirkprinzipien im Vergleich und die wichtigsten Regeln für den Hausgarten.

Zum Blattlaus-Ratgeber →

Schnellwahl: Was setzt deinen Pflanzen zu?

Blattläuse, Weiße Fliege oder Woll- und Schildläuse

Kontaktmittel mit Kaliseife oder Pyrethrinen und Rapsöl

Die Mittel wirken auf die Schädlinge, die du beim Sprühen triffst – benetze deshalb auch die Blattunterseiten. Für Zierpflanzen im Zimmer sind sie zugelassen, im Freiland je nach Mittel auch an bestimmten Gemüse-, Obst- und Kräuterkulturen laut Etikett. Mehr unter Blattläuse bekämpfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Feine Gespinste, gesprenkelte Blätter: Spinnmilben

Mittel gegen Spinnmilben

An Zimmerpflanzen helfen Mittel mit Kaliseife oder Paraffinöl, die im Zimmer gegen Spinnmilben zugelassen sind. Das Spezialmittel mit Fenpyroximat ist im Freiland an Obst, Beeren, Gurken und Zierpflanzen sowie im Gewächshaus an Zierpflanzen und Gurken zugelassen. Mehr unter Milben bekämpfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Raupen und Fraßschäden, z. B. am Buchsbaum

Neem-Mittel oder Pyrethrine gegen Raupen

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen sind Mittel mit Azadirachtin (Neem) oder mit Pyrethrinen zugelassen. Behandle bei den ersten Fraßspuren und benetze auch das Innere der Pflanze. Pheromonfallen zeigen dir beim Buchsbaumzünsler, wann die Falter fliegen. Mehr unter Buchsbaumzünsler. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Weißer Belag oder Flecken auf den Blättern

Mittel gegen Pilzkrankheiten

Echter Mehltau zeigt sich als weißer, abwischbarer Belag. Netzschwefel ist im Freiland unter anderem an Kernobst, Stachelbeere, Weinrebe, Gurke, Kräutern und Zierpflanzen zugelassen; das Mittel mit Azoxystrobin hilft an Gurke, Zucchini, Tomate und Zierpflanzen auch gegen Falschen Mehltau, Krautfäule und Rost. Mehr unter Mehltau bekämpfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Schnecken fressen Gemüse und Blumen

Schneckenkorn mit Eisen-III-phosphat

Das Korn ist im Freiland und im Gewächshaus an Zierpflanzen, Gemüse, Obst und Kartoffeln gegen Nacktschnecken zugelassen. Streu es locker zwischen die Pflanzen statt in Häufchen. Alles zu Barrieren, Absammeln und Nematoden findest du unter Schnecken bekämpfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

Unkraut im Beet, Rasen oder Moos

Unkrautvernichter mit passender Zulassung

Für Rasen, Beete mit Zierpflanzen und Gemüsebeete gibt es unterschiedliche Mittel – und auf Wegen, Pflaster und anderen befestigten Flächen sind Unkrautvernichter verboten. Die passende Auswahl findest du unter Unkrautvernichter.

Wirkprinzipien im Vergleich

Pflanzenschutzmittel unterscheiden sich darin, wie sie wirken und wogegen sie zugelassen sind. Oft reicht es, früh mit einfachen Maßnahmen anzufangen – Fallen und Nützlinge sind keine Pflanzenschutzmittel und ergänzen sie.

WirkprinzipSo wirkt esWann sinnvollDarauf achten
Kontaktmittel (Kaliseife, Paraffin- oder Rapsöl, Pyrethrine) Wirken auf die Schädlinge, die beim Sprühen getroffen werden. Bei Befallsbeginn gegen Blattläuse, Weiße Fliege, Woll- und Schildläuse, je nach Mittel auch Spinnmilben Keine Dauerwirkung – gründlich benetzen und bei Bedarf nach Etikett wiederholen. Nur an den zugelassenen Kulturen und Orten einsetzen.
Azadirachtin (Neem) Fraßstopp kurz nach der Aufnahme, die Entwicklung der Schädlinge wird gestört. Gegen saugende und beißende Insekten und Raupen an Zierpflanzen, Gemüse und Obst Die Schädlinge sterben erst nach einigen Tagen. Nicht in praller Sonne oder über 25 °C anwenden. Mehr unter Neem-Produkte.
Spezialmittel gegen Spinnmilben Ein Akarizid wirkt gezielt auf Spinnmilben. Bei starkem Spinnmilbenbefall an den zugelassenen Kulturen Anzahl der Behandlungen pro Kultur ist begrenzt – Etikett beachten.
Fungizide (Netzschwefel, Azoxystrobin) Hemmen die Pilzkrankheit auf den Blättern. Vorbeugend oder bei den ersten Anzeichen von Mehltau, Rost oder Krautfäule Befallene Blätter entfernen und für luftigen Stand sorgen. Wartezeiten bei Obst und Gemüse einhalten.
Schneckenkorn Fraßköder, nach dem die Schnecken aufhören zu fressen. Bei Schneckenfraß an Gemüse, Blumen und Obst Locker streuen, nicht häufeln. Absammeln und Barrieren ergänzen das Korn.
Fallen und Barrieren Pheromonfallen, Gelbsticker und Schneckenkragen sind keine Pflanzenschutzmittel. Zum Erkennen des Befalls und als Ergänzung Pheromonfallen fangen nur Männchen und zeigen die Flugzeit – allein stoppen sie keinen Befall.
Nützlinge Florfliegen, Raubmilben oder Nematoden fressen bzw. befallen die Schädlinge. Vor allem im Gewächshaus und an Zimmerpflanzen Nicht zusammen mit Spritzmitteln einsetzen. Mehr unter Nützlinge.

Pflanzenschutzmittel richtig anwenden: Das gilt im Hausgarten

Hobbygärtner mit Handschuhen sprüht abends die Blattunterseiten eines Rosenstrauchs, auf dem Tisch liegen Gebrauchsanleitung und Messbecher, im Hintergrund Gemüsebeet und Gewächshaus
Hobbygärtner mit Handschuhen sprüht abends die Blattunterseiten eines Rosenstrauchs, auf dem Tisch liegen Gebrauchsanleitung und Messbecher, im Hintergrund Gemüsebeet und Gewächshaus

Jedes Pflanzenschutzmittel ist für bestimmte Anwendungen zugelassen. Die Gebrauchsanleitung ist verbindlich – nicht nur eine Empfehlung.

  • Zulassung: Auf dem Etikett stehen die Pflanzen, die Orte (Zimmer, Balkon, Freiland, Gewächshaus) und die Schaderreger, für die das Mittel zugelassen ist. Nur diese Anwendungen sind erlaubt.
  • Befestigte Flächen: Auf Wegen, Pflaster, Terrassen und anderen befestigten Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden – von dort gelangen sie leicht ins Abwasser.
  • Wartezeit: Bei Obst, Gemüse und Kräutern liegt zwischen der letzten Behandlung und der Ernte eine Wartezeit, die auf dem Etikett steht.
  • Bienen und Gewässer: Beachte die Hinweise zum Bienenschutz und zum Abstand zu Gewässern auf dem Etikett. Sprüh nicht bei Wind und nicht, wenn Regen angesagt ist.
  • Schutz und Reste: Trag Handschuhe, setz nur so viel an, wie du brauchst, und bewahre Mittel für Kinder und Haustiere unzugänglich auf. Reste gehören nicht in den Ausguss, sondern zur Schadstoffsammelstelle.

Daraus folgt: Erst den Schaderreger bestimmen, dann ein Mittel wählen, das für genau diese Pflanze und diesen Ort zugelassen ist.

In 5 Schritten zum passenden Pflanzenschutz

  1. Schritt 1: Schaderreger bestimmen

    Schau dir Blätter, Triebe und Blattunterseiten genau an. Läuse, Spinnmilben, Raupen, Pilzbelag und Schnecken brauchen jeweils andere Mittel.

  2. Schritt 2: Einfache Maßnahmen zuerst

    Leichten Befall spülst du ab oder schneidest befallene Triebe heraus, Schnecken sammelst du ab. Ein guter Standort und passende Pflege machen Pflanzen weniger anfällig.

  3. Schritt 3: Zugelassenes Mittel wählen

    Prüf auf dem Etikett, ob das Mittel für deine Pflanze, deinen Ort und deinen Schaderreger zugelassen ist.

  4. Schritt 4: Richtig anwenden

    Dosiere genau, sprüh bei Befallsbeginn an einem windstillen Tag und benetze die Pflanze von allen Seiten. Halte Abstände und die Höchstzahl der Behandlungen ein.

  5. Schritt 5: Kontrollieren und Wartezeit einhalten

    Prüf nach einigen Tagen den Erfolg und wiederhole nur, wenn das Etikett es erlaubt. Bei Obst, Gemüse und Kräutern erntest du erst nach der Wartezeit.

Merksätze

  • Erst bestimmen, dann behandeln – ein Mittel gegen Läuse hilft nicht gegen Mehltau.
  • Nur so anwenden, wie es das Etikett erlaubt: Pflanze, Ort und Schaderreger müssen passen.
  • Auf Wegen, Pflaster und Terrassen sind Pflanzenschutzmittel tabu.
  • Selbst gemischte Hausmittel sind keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
  • Nützlinge und Spritzmittel nicht gleichzeitig einsetzen.

Häufige Fragen zu Pflanzenschutzmitteln

Was ist der Unterschied zwischen Pflanzenschutzmittel und Pflanzenstärkungsmittel?

Pflanzenschutzmittel sind amtlich zugelassen und bekämpfen Schaderreger wie Insekten, Pilze oder Unkräuter – für sie gelten feste Anwendungsgebiete, Aufwandmengen und Wartezeiten. Pflanzenstärkungs- und Pflegemittel dienen nur der Gesunderhaltung der Pflanze und dürfen nicht zur Bekämpfung eingesetzt werden. Mehr unter Pflanzenstärkungsmittel.

Woran erkenne ich ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel?

Auf der Packung steht eine Zulassungsnummer, zum Beispiel „Zul.-Nr. 024785-68“, dazu die Anwendungsgebiete und Hinweise. Über die Nummer kannst du das Mittel auch in der Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nachschlagen.

Darf ich Pflanzenschutzmittel im Zimmer verwenden?

Nur Mittel, die ausdrücklich für Zierpflanzen in Zimmern, Büroräumen oder Wintergärten zugelassen sind. Viele Mittel für Gemüse und Obst gelten nur im Freiland oder im Gewächshaus. Lüfte nach dem Sprühen und halte Kinder und Haustiere fern, bis die Pflanzen abgetrocknet sind.

Was hilft gegen Wollläuse?

Gegen Woll- und Schmierläuse an Zimmerpflanzen sind Mittel mit Pyrethrinen und Rapsöl sowie Sprays mit Paraffinöl für Grünpflanzen zugelassen. Weil die Läuse unter ihrer Wachsschicht gut geschützt sind, musst du gründlich benetzen und nach den Vorgaben auf dem Etikett wiederholen. Stark befallene Triebe schneidest du am besten heraus.

Was bedeutet die Wartezeit?

Die Wartezeit ist die Zeit zwischen der letzten Behandlung und der Ernte, zum Beispiel einige Tage bei Tomaten oder zwei Wochen bei Kräutern. Sie steht für jede Kultur auf dem Etikett und muss eingehalten werden. Bei Zierpflanzen gibt es keine Wartezeit.

Sind ätherische Öle oder Spülmittel als Hausmittel erlaubt?

Selbst gemischte Mittel aus Spülmittel, ätherischen Ölen oder Neemöl sind keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel und dürfen nicht zur Bekämpfung von Schädlingen eingesetzt werden. Ausnahme sind wenige genehmigte Grundstoffe, die nur nach ihren Vorgaben verwendet werden dürfen. Leichten Befall spülst du besser mit Wasser ab.

Schaden Pflanzenschutzmittel Bienen?

Das hängt vom Mittel ab. Auf dem Etikett steht eine Bienenschutz-Auflage, die festlegt, ob und wann du an blühenden Pflanzen sprühen darfst. Sprüh im Zweifel abends, wenn keine Bienen fliegen, und nicht in offene Blüten.

Wie entsorge ich Reste von Pflanzenschutzmitteln?

Setz nur so viel Spritzbrühe an, wie du brauchst. Reste und angebrochene Packungen gehören nicht in den Ausguss, die Toilette oder den Gully, sondern zur Schadstoffsammelstelle deiner Gemeinde. Leere Packungen entsorgst du nach den Hinweisen auf dem Etikett.

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.

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